FÜHRERSCHEINKLASSEN

Änderung der Führerscheingültigkeit

Alle Führerscheine die nach dem 19.01.2013 von der Behörde erteilt werden gelten nur noch 15 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Führerschein mit neuem Bild beantragt werden.

Führerscheine die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten bis zum 19.01.2033 und müssen dann getauscht werden.

Klasse BF 17 (Führerschein ab 17)

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
  • 2 Doppelstunden zu 90 min. klassenspezifischer Technikunterricht

Praxis

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min.
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 3 Nachtfahrten zu je 45 min.

Die Führerscheinklasse (Prüfbescheinigung) BF 17 berechtigt zum Führen von Kraftwägen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t in Begleitung einer geeigneten Person (siehe Informationen für die Begleitperson unten im Text).

 

Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

Das gesetzliche Mindestalter sind 17 Jahre. Die Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung der Prüfbescheinigung.

 

Größere bzw. schwerere Anhänger dürfen unter Beachtung folgender Voraussetzung mitgeführt werden:

  • Beide zulässige Gesamtmassen (Zugfahrzeug und Anhänger) dürfen in ihrer Summe 3,5t nicht überschreiten.

Wichtig: Die Prüfbescheinigung gilt nur in der Bundesrepublik Deutschland. Es darf nicht im Ausland gefahren werden.

 

Die Klasse BF 17 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L, diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden! 

 

Für die eingeschlossenen Klassen kann für den Auslandsaufenthalt ein gesonderter Führerschein beantragt werden.

 

Informationen für die Begleitperson (Voraussetzungen um begleiten zu dürfen)

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Führerschein Klasse B (oder Klasse 3) seit mindestens 5 Jahren durchgehend
  • Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister (Flensburg)
  • Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Regelung
  • Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein

Klasse B

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu 90 min. Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
  • 2 Doppelstunden zu 90 min. klassenspezifischer Technikunterricht

Praxis

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min.
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 3 Nachtfahrten zu je 45 min.

Die Führerscheinklasse B berechtigt zum Führen von Kraftwägen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t und max. 9 Personen incl. Fahrer. 

 

Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg dürfen mitgeführt werden.

 

Das gesetzliche Mindestalter sind 18 Jahre. Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

 

Größere bzw. schwerere Anhänger dürfen unter Beachtung folgender 

Voraussetzungen mitgeführt werden:

  • Beide zulässige Gesamtmassen (Zugfahrzeug und Anhänger) dürfen in ihrer Summe 3,5t nicht überschreiten.

Die Klasse B berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und L!


Klasse BE

Theorie

  • Es wird kein gesonderter Unterricht benötigt

Praxis

  • 3 Überlandfahrten zu je 45 min.
  • 1 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 1 Nachtfahrten zu je 45 min.

Die Führerscheinklasse BE berechtigt zum ziehen von Anhängern, bei denen die zulässige Gesamtmasse schwerer als 750 Kg ist, aber 3,5 t nicht überschreitet und nicht unter Klasse B fällt.

 

Die Führerscheinklasse B ist als Vorbesitz erforderlich. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

 

Wichtig: Die Klasse BE kann auch in Verbindung mit dem begleiteten Fahren ab 17 (BF 17) erworben werden.


Klasse B96

Theorie

  • 150 Minuten (2,5 Stunden) spezieller Unterricht für Klasse B96

Praxis

  • Praktische Übungen 210 Minuten (3,5 Stunden)
  • Fahren im Realverkehr 60 Minuten (1 Stunde)

Die Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B, die als Vorbesitz erforderlich ist.

 

Mit der Erweiterung dürfen Kraftwagen der Klasse B Anhänger über 750 Kg zulässiger Gesamtmasse ziehen. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugfahrzeug und Anhänger) ist jedoch auf max. 4.250 Kg begrenzt.

 

Wichtig: Für die Erweiterung auf B96 ist keine theoretische und praktische Prüfung erforderlich. Es handelt sich um eine reine Ausbildung in der Fahrschule.


Klasse A

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
  • 2 Doppelstunden zu 90 min. klassenspezifischer Technikunterricht

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

Praxis

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min.
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 3 Nachtfahrten zu je 45 min.

Bei Vorbesitz der Klasse A1 müssen jeweils 2 Einheiten weniger absolviert werden.

 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfallen die gesetzlichen Pflichtstunden.


Die Führerscheinklasse A, berechtigt zum Führen aller Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge* mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 24. Lebensjahr.

 

*Wird die Führerschein Klasse A vor dem 21. Lebensjahr durch eine Aufstiegsprüfung erlangt, dürfen Dreirädrige Kraftfahrzeuge nur bis max. 15 kW (siehe Klasse A1) gefahren werden. Ab dem 21. Lebensjahr entfällt diese Beschränkung dann automatisch.

 

Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

 

Die Klasse A berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM, A1 und A2!


Klasse A2

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
  • 4 Doppelstunden zu 90 min. klassenspezifischer Technikunterricht

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfällt die theoretische Ausbildung und Prüfung.

Praxis

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min.
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 3 Nachtfahrten zu je 45 min.

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 entfallen die gesetzlichen Pflichtstunden.

 

Bei kürzerem Vorbesitz der Klasse A1 müssen jeweils zwei Einheiten weniger absolviert werden.


Die Führerscheinklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer maximalen Motorleistung von 35 kW. Das Kraftrad darf ein Verhältnis Leistung/Leermasse von max. 0,2 kW/Kg haben.

 

Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 18. Lebensjahr als Direkteinstieg, oder für alle die A1 als vorbesitz haben als aufstieg, möglich.

 

Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

 

Die Klasse A2 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM und A1!


Klasse A1

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
  • 4 Doppelstunden zu 90 min. klassenspezifischer Technikunterricht

Praxis

  • 5 Überlandfahrten zu je 45 min.
  • 4 Autobahnfahrten zu je 45 min.
  • 3 Nachtfahrten zu je 45 min.

Die Führerscheinklasse A1 berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern mit einer maximalen Motorleistung von 11 KW (15 PS) und einem Hubraum von 125 cm³ und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h mit einer Leistung von maximal 15 kW.

 

Bei Leichtkrafträdern darf ein Verhältnis Leistung/Leermasse von maximal 0,1 kW/Kg gegeben sein.

 

Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 16. Lebensjahr.

 

Die Probezeit beträgt beim Ersterwerb zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Aushändigung des Führerscheins.

 

Die Klasse A1 berechtigt außerdem zum Führen von Fahrzeugen der Klasse AM!


Klasse AM

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
  • 2 Doppelstunden zu 90 min. klassenspezifischer Technikunterricht

Praxis

  • Keine Mindeststundenzahl vorgeschrieben

Die Führerscheinklasse AM berechtigt zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern (Moped, Mokick), sowie dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen.

 

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h. Bei einer elektrischen Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei einem Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³. 

 

Krafträder, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 45 Km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) und Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

 

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h, einem Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW und bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

 

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 Km/h, einem Hubraum bei Fremdzündungsmotoren von höchstens 50 cm³, bei anderen Verbrennungsmotoren eine Nutzleistung von max. 4 kW und bei Elektromotoren eine Nenndauerleistung von max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

 

Dieser Führerschein ist für alle Führerscheinbewerber ab dem 16. Lebensjahr und wird ohne Probezeit erteilt.


Klasse L

Theorie

  • 12 Doppelstunden zu je 90 min. Grundstoff bei Erweiterung 6 Doppelstunden
  • 2 Doppelstunden zu 90 min. klassenspezifischer Technikunterricht

Praxis

  • Nicht vorhanden

Die Führerscheinklasse L kann mit 16 Jahren erworben werden. Die Ausbildung beschränkt sich auf den theoretischen Teil und ist somit, mit relativ geringen Kosten verbunden. Eine sinnvolle Führerscheinkombination bietet sich mit der Klasse AM.

 

Die Klasse L berechtigt zum Führen von Land- oder Forstwirtschaftlichen Zugmaschinen bis 40 km/h, mit Anhänger bis max. 25 Km/h.

 

Weiter sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen und Stapler bis 25 Km/h erlaubt.


Mofa

Theorie

  • Bei speziellem Mofakurs: 6 Doppelstunden zu 90 min. Mofastoff
  • Findet kein Kurs statt: 12 Doppelstunden zu 90 min. Grundstoff 2 Doppelstunden zu 90 min. Klasse M Technik

Praxis

  • 90 Minuten Übungsfahrstunde